Häufig gestellte Fragen
Viele Frauen suchen nach der Geburt Unterstützung, wenn sie unter körperlichen Veränderungen (z.B. Blasensenkungen) oder muskulären Spannungen leiden. In der osteopathischen Behandlung steht das individuelle Beschwerdebild im Mittelpunkt. Gemeinsam betrachten wir mögliche funktionelle Zusammenhänge, die zur aktuellen Situation beitragen könnten. Ziel ist es, Spannungen im Gewebe zu erkennen und mit manuellen Techniken zu begleiten.
Bitte beachte, dass eine osteopathische Behandlung keine ärztliche Diagnostik oder Therapie ersetzt.
Nach der Geburt berichten viele Frauen von einem veränderten Körpergefühl. In der osteopathischen Behandlung geht es darum, Deinen Körper ganzheitlich zu betrachten und Dich auf deinem individuellen Weg mit gezielten manuellen Techniken zu begleiten und auf Spannungen oder Bewegungseinschränkungen einzugehen.
Ob eine osteopathische Begleitung für Dich sinnvoll ist, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch vorab.
Eine osteopathische Behandlung von Frauen im Wochenbett (in der Regel bis acht Wochen nach der Geburt) ist Heilpraktiker*innen nur mit ärztlicher Verordnung oder auf ausdrückliche Empfehlung der betreuenden Hebamme erlaubt.
Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass die medizinische Primärversorgung in dieser sensiblen Phase nicht umgangen wird – und das ist auch uns als osteopathisch arbeitenden Heilpraktikerinnen ein wichtiges Anliegen.
Das Wochenbett ist eine besonders geschützte Zeit, in der es Raum braucht für Rückzug, Regeneration und individuelle Stabilisierung. Wir achten diesen Schutz bewusst und arbeiten ergänzend – mit dem Ziel, dich achtsam und im Einklang mit deiner medizinischen Betreuung zu begleiten.
Wenn Dir die ärztliche Empfehlung für Osteopathie oder die Anweisung deiner Hebamme schriftlich vorliegt, begleiten wir dich gerne osteopathisch.
Das ist abhängig davon, wie du versichert bist. Alle Informationen zum Thema Kosten findest du hier.
Osteopathie kann bei einer Vielzahl von Beschwerden und Gesundheitsproblemen unterstützen, insbesondere bei:
Akuten Schmerzen: Zum Beispiel Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Gelenkbeschwerden oder Kopf- und Migränekopfschmerzen.
Bewegungseinschränkungen: Bei eingeschränkter Beweglichkeit nach Verletzungen oder aufgrund von Fehlhaltungen.
Verspannungen und Muskelbeschwerden: Unterstützung bei muskulären Verspannungen, Blockaden oder chronischen Beschwerden im Bewegungsapparat.
Posturale Probleme: Wenn Haltungsfehler oder Fehlbelastungen zu Beschwerden führen, etwa durch langes Sitzen oder falsche Körperhaltung.
Stressbedingte Beschwerden: Wie zum Beispiel Schulter-Nacken-Verhärtungen oder Spannungskopfschmerzen.
Unterstützung bei der Regeneration: Nach sportlichen Belastungen oder körperlichen Erschöpfungszuständen.
OsteopathInnen betrachten nicht nur die Symptome, sondern auch die Ursachen der Beschwerden und verweisen bei Bedarf an Ärzte, Psychologen oder andere Fachleute weiter, um eine ganzheitliche Behandlung zu gewährleisten.
Vor Deinem ersten Termin erhältst Du von uns einen Anamnesebogen, den Du im Voraus ausfüllen kannst. So bekommen wir einen ersten Überblick über Deine gesundheitliche Vorgeschichte und Deine aktuellen Anliegen. Während des ersten Gesprächs nehmen wir uns Zeit, um Deine individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen und gemeinsam Ziele für die Behandlung zu definieren. Danach erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung und Osteopathische Behandlung.
Wie oft Du zu einer Behandlung kommen solltest, hängt von Deinen individuellen Bedürfnissen ab. Meistens empfehlen wir ein bis zwei Sitzungen pro Monat zu Beginn. Bei akuten Beschwerden kann es sinnvoll sein, die Termine in kürzeren Abständen zu planen. Sobald sich erste Erfolge zeigen, können die Abstände zwischen den Sitzungen allmählich verlängert werden. Gemeinsam besprechen wir Deinen Behandlungsplan ab und passen ihn an, damit Dein Körper in seiner natürlichen Balance unterstützt wird.
Wenn du bei der TK versichert bist, kannst du deine Rechnung für eine osteopathische Behandlung ganz einfach einreichen - entweder über die TK-App oder das Online-Kundenportal.
So funktioniert's:
1. Voraussetzung für die Erstattung durch die TK ist eine vorliegende ärztliche Verordnung für Osteopathie.
2. Nach Deinem Termin erhältst Du unsere Rechnung in PDF Format passwortgeschützt per Mail.
3. Reiche Deine Rechnung gemeinsam mit der ärztlichen Empfehlung über die TK-App oder den TK-Kundenbereich online ein.
4. Die TK überweist dir den erstattungsfähigen Anteil direkt auf dein Konto (atuell bis zu 40€ je Termin, max. 3 Sitzungen pro Jahr - Stand 2025).
Tipp: Bewahre die ärztliche Verordnung und die Originalrechnung gut auf - die TK kann sie im Einzelfall anfordern.
Ja, viele Frauenärztinnen stellen auf Wunsch eine formlose ärztliche Bescheinigung aus, wenn sie eine osteopathische Behandlung für sinnvoll halten - zum Beispiel zur Unterstützung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens, etwa nach der Geburt oder bei funktionellen Beschwerden im Beckenbereich.
Diese Bescheinigung ist bei vielen gesetzlichen Krankenkassen Voraussetzung dafür, dass ein Teil der Behandlungskosten anteilig erstattet wird.
Wichtig zu wissen:
Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Wirksamkeit ist nicht in allen Anwendungsbereichen wissenschaftlich gesichert. Eine ärztliche Empfehlung ersetzt auch kein Kassenrezept, sondern dient lediglich der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Schildere Deine Symptomatik deinem Arzt, bei dem Du gerade in Behandlung bist und er/sie wird medizinisch begründet entscheiden, ob osteopathische Behandlungen sinnvoll sein können und dir die Empfehlung ausstellen.
Meist ist die Fachrichtung der Ärztin auf dem Empfehlungsschreiben oder Rezept für die Krankenversicherung nicht ausschlaggebend für die Kostenerstattung osteopathischer Behandlungen.
Häufig empfehlen HausärztInnen, GynäkologInnen, OrthopädInnen oder auch ZahnärztInnen osteopathische Behandlungen.
